Siltronic AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

1) Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns

Siltronic AG 
23.06.2015 16:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------

1) Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901914 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Hiervon sind 0,56% der Stimmrechte (das entspricht 168135 Stimmrechten) der Gesellschaft zusätzlich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2) Die Wellington Group Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901914 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Hiervon sind 0,29% der Stimmrechte (das entspricht 85700 Stimmrechten) der Gesellschaft zusätzlich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 3) Die Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901914 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 4) Die Wellington Management Company LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901917 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

23.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Siltronic AG Hanns-Seidel-Platz 4 81737 München Deutschland Internet: www.siltronic.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------