Siltronic AG
25.06.2015 14:00
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1)
Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte
Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München,
Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten
hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen
hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901917 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
Hiervon sind 0,56% der Stimmrechte (das entspricht 168135 Stimmrechten)
der Gesellschaft zusätzlich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2)
Die Wellington Group Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten
von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am
17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an
diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901917 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
Hiervon sind 0,29% der Stimmrechte (das entspricht 85700 Stimmrechten)
der Gesellschaft zusätzlich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3)
Die Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wilmington, Delaware,
Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München,
Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten
hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen
hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901917 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
4)
Die Wellington Management Company LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte
Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München,
Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten
hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen
hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901917 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
25.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siltronic AG
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Deutschland
Internet: www.siltronic.com
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