Siltronic AG: Keine Fortschritte bei deutscher Investitionsprüfung der öffentlichen Übernahme durch GlobalWafers


Ad-hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

Siltronic AG
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81677 München
www.siltronic.com


Keine Fortschritte bei deutscher Investitionsprüfung der öffentlichen Übernahme durch GlobalWafers

München, 14. Januar 2022 - Anlässlich aktueller Marktberichterstattung teilt die Siltronic AG mit: Bislang haben die Vertreter der Siltronic AG und der GlobalWafers GmbH im Rahmen der jüngsten Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK bislang BMWi) keine Angaben dazu erhalten, ob und unter welchen Umständen eine außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die öffentliche Übernahme der Siltronic AG durch GlobalWafers erteilt werden kann.

Nach Auffassung des BMWK ist eine Sicherheitsvereinbarung im vorliegenden Fall offenbar nicht geeignet, Bedenken im Hinblick auf die Transaktion zu beseitigen, und das BMWK hat den Parteien auch keine konkreten Zusagen oder Auflagen genannt, unter denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden könnte.

Das öffentliche Übernahmeangebot der GlobalWafers GmbH sieht vor, dass alle Vollzugsbedingungen bis zum 31. Januar 2022 vorliegen müssen. Die Transaktion kann nicht vollzogen werden, wenn das BMWK nicht am oder vor dem 31. Januar 2022 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Siltronic wird die vorläufigen Geschäftszahlen zum Geschäftsjahr 2021 am 2. Februar 2022 bekannt geben (bislang 26. Januar 2022).

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000WAF3001 / DE000WAF3019
WKN: WAF300 / WAF301
Deutsche Börse: WAF
Zulassung: Amtlicher Markt (Prime Standard),
Frankfurter Wertpapierbörse

Kontakt:
Dr. Rupert Krautbauer
Head of Investor Relations & Communications
Tel.: +49 (0)89 8564 3133
E-Mail: investor.relations@siltronic.com


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