Siltronic AG: Kein Vollzug des Übernahmeangebots durch GlobalWafers, da Angebotsbedingung nicht fristgemäß eingetreten


Ad-hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

Siltronic AG
Einsteinstraße 172
81677 München
www.siltronic.com


Kein Vollzug des Übernahmeangebots durch GlobalWafers, da Angebotsbedingung nicht fristgemäß eingetreten

München, 1. Februar 2022 - Mit Ablauf des 31. Januar 2022 ist die Frist für den Eintritt der außenwirtschaftsrechtlichen Bedingungen für den Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der GlobalWafers GmbH abgelaufen. GlobalWafers hat Siltronic mitgeteilt, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erteilt wurde oder als erteilt gilt und damit die Vollzugsbedingungen nicht vollständig innerhalb der Frist eingetreten sind. Das Übernahmeangebot wird daher nicht vollzogen, sondern ist erloschen.

Das zwischen Siltronic und GlobalWafers geschlossene Business Combination Agreement sieht vor, dass in dem Fall, dass erforderliche regulatorische Freigaben nicht fristgemäß erteilt werden, GlobalWafers an Siltronic eine Termination Fee in Höhe von EUR 50 Mio. bezahlt.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000WAF3001 / DE000WAF3019
WKN: WAF300 / WAF301
Deutsche Börse: WAF
Zulassung: Amtlicher Markt (Prime Standard),
Frankfurter Wertpapierbörse

Kontakt:
Dr. Rupert Krautbauer
Head of Investor Relations & Communications
Tel.: +49 (0)89 8564 3133
E-Mail: investor.relations@siltronic.com


Wichtiger Hinweis
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